AGB
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Nachweis- und Vermittlungsleistungen der EBRO Immobilien GmbH gegenüber ihren Auftraggebern und Kunden.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Maklerleistung
Die Tätigkeit der EBRO Immobilien GmbH umfasst je nach Vereinbarung insbesondere den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags, die Vermittlung eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrags, die Vermarktung von Immobilien, die Kontaktvermittlung zwischen den Vertragsparteien sowie die Koordination von Besichtigungen und Verhandlungen.
Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag, Exposé, Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Angebote und Objektangaben
Angebote der EBRO Immobilien GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Irrtum, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Änderungen bleiben vorbehalten.
Objektbezogene Angaben beruhen regelmäßig auf Informationen, die von Eigentümern, Verkäufern, Vermietern, Auftraggebern, Architekten, Projektentwicklern oder sonstigen Dritten bereitgestellt wurden.
Die EBRO Immobilien GmbH prüft diese Angaben mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt. Eine vollständige eigenständige Überprüfung sämtlicher Angaben erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder angegeben wurde.
Eine Haftung für unrichtige oder unvollständige Angaben Dritter besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Regelungen unter „Haftung“.
Interessenten sind gehalten, Angaben, die für ihre Entscheidung wesentlich sind, vor Abschluss des Hauptvertrags selbst oder durch geeignete Fachleute prüfen zu lassen.
Zustandekommen des Maklervertrags
Ein Maklervertrag kann insbesondere durch ausdrückliche Vereinbarung, durch Inanspruchnahme einer Maklerleistung in Kenntnis des Provisionsverlangens oder durch eine sonstige rechtsgeschäftliche Erklärung zustande kommen.
Soweit gesetzlich eine bestimmte Form vorgeschrieben ist, insbesondere bei Maklerverträgen über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, ist diese Form einzuhalten.
Provision
Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Exposé, Maklervertrag oder einer individuellen Vereinbarung.
Der Provisionsanspruch entsteht, wenn infolge des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit der EBRO Immobilien GmbH der beabsichtigte Hauptvertrag wirksam zustande kommt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Provisionsanspruch wird mit Abschluss des Hauptvertrags fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder zwingende gesetzliche Bestimmungen einen späteren Fälligkeitszeitpunkt vorsehen.
Bei Verbraucherverträgen über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gelten insbesondere die zwingenden gesetzlichen Vorgaben der §§ 656a bis 656d BGB.
Soweit die EBRO Immobilien GmbH für beide Parteien provisionspflichtig tätig wird, werden die gesetzlichen Vorgaben zur Verteilung der Maklerkosten beachtet.
Ursächlichkeit der Maklertätigkeit
Der Provisionsanspruch setzt voraus, dass die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der EBRO Immobilien GmbH für den Abschluss des Hauptvertrags zumindest mitursächlich war.
Der Provisionsanspruch kann auch bestehen, wenn anstelle des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein wirtschaftlich im Wesentlichen gleichwertiger Hauptvertrag zustande kommt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dies kann insbesondere gelten, wenn ein anderes rechtlich oder wirtschaftlich vergleichbares Objekt desselben Eigentümers erworben oder angemietet wird, anstelle eines Kaufvertrags ein wirtschaftlich gleichwertiges Rechtsgeschäft geschlossen wird oder der Hauptvertrag zu abweichenden Bedingungen zustande kommt, ohne dass sein wirtschaftlicher Zweck wesentlich verändert wird.
Die gesetzlichen Anforderungen an die Ursächlichkeit bleiben unberührt.
Vorkenntnis
Ist dem Kunden eine von der EBRO Immobilien GmbH nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, soll er dies unverzüglich in Textform mitteilen.
Die Mitteilung soll erkennen lassen, wann und durch wen der Kunde zuvor Kenntnis von der konkreten Vertragsgelegenheit erhalten hat.
Unterbleibt die Mitteilung, bleiben die gesetzlichen Rechte und Nachweismöglichkeiten beider Parteien unberührt.
Vertraulichkeit und Weitergabe
Objektunterlagen, Exposés, Kontaktdaten, Vertragsinformationen und sonstige von der EBRO Immobilien GmbH übermittelte Informationen sind grundsätzlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der EBRO Immobilien GmbH nicht gestattet, soweit kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Weitergabe besteht.
Dies gilt nicht für eine Weitergabe an Personen, die zur Prüfung oder Durchführung des beabsichtigten Geschäfts eingeschaltet werden müssen, insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanzierungspartner oder sonstige fachliche Berater. Diese Personen sind auf die Vertraulichkeit hinzuweisen.
Führt eine unbefugte Weitergabe dazu, dass ein Dritter den nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrag abschließt, kann die EBRO Immobilien GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz verlangen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Doppeltätigkeit
Die EBRO Immobilien GmbH darf für beide Vertragsparteien tätig werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und kein unzulässiger Interessenkonflikt besteht.
Bei provisionspflichtiger Tätigkeit für beide Parteien werden insbesondere die gesetzlichen Vorgaben der §§ 656c und 656d BGB beachtet.
Mitteilung über den Vertragsabschluss
Der Kunde ist verpflichtet, der EBRO Immobilien GmbH unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Hauptvertrag über ein nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zustande gekommen ist.
Auf berechtigtes Verlangen sind die für die Berechnung und Prüfung des Provisionsanspruchs erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Gesetzliche Auskunfts- und Nachweisrechte bleiben unberührt.
Haftung
Die EBRO Immobilien GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der EBRO Immobilien GmbH.
Urheber- und Nutzungsrechte
Exposés, Texte, Fotografien, Visualisierungen, Grundrisse, Pläne, Grafiken und sonstige Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Soweit nicht abweichend gekennzeichnet, liegen die Urheber- oder Nutzungsrechte bei der EBRO Immobilien GmbH oder wurden ihr von den jeweiligen Rechteinhabern eingeräumt.
Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers zulässig, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
Darstellungen und Planungsunterlagen
Grundrisse, Flächenangaben, Zeichnungen und grafische Darstellungen können vereinfacht oder nicht maßstabsgerecht wiedergegeben sein.
Möblierungen, Einbauten, Küchen, Bepflanzungen, Ausstattungsgegenstände und Raumaufteilungen dienen grundsätzlich nur der Veranschaulichung, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet werden.
Dreidimensionale Visualisierungen sind freie gestalterische Darstellungen auf Grundlage des jeweiligen Planungsstands. Abweichungen bei Farben, Materialien, Proportionen, Ansichten, Bepflanzungen, Möblierungen und Ausstattungsdetails sind möglich.
Bei Neubau- und Projektentwicklungen bleiben planerische, technische, gestalterische und behördlich veranlasste Änderungen vorbehalten.
Maßgeblich sind ausschließlich die Vereinbarungen des jeweiligen Hauptvertrags und dessen Anlagen.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der EBRO Immobilien GmbH.
Verbraucherstreitbeilegung
Die EBRO Immobilien GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss in das Ausland verlegt, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026